
Frühe Jahre und Bildung von Helmut Freiherr von Oefele
Helmut Freiherr von Oefele wurde 1941 in München geboren und wuchs in einer intellektuell geprägten Familie auf. In seinem Elternhaus spielten die Auseinandersetzung mit geschichtlichen und politischen Themen eine große Rolle. Diese geistig anregende Umgebung förderte bereits früh das Verständnis für die Bedeutung eines weiteren Blicks, auch über die Themen des Alltags hinaus.
Seine schulische Ausbildung begann Helmut Freiherr von Oefele an einem Humanistischen Wilhelmsgymnasium in München. Latein und Griechisch ermöglichten ihm nicht nur tiefgehende Einblicke in die Antike, sondern prägten auch seine Denkweise und Weltanschauung. Früh erkannte er, wie wichtig es ist, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, um die Gegenwart besser zu verstehen und Perspektiven für die Zukunft entwickeln zu können.
Helmut Freiherr von Oefele – Studium und erste berufliche Schritte
Zunächst entschied sich Helmut Freiherr von Oefele, Architektur und Mathematik zu studieren. Doch schon bald merkte er, dass ihm die abstrakten Denkweisen des Rechts mehr lagen. Daher entschloss er sich, Jura zu studieren, und absolvierte sein Studium erfolgreich in München. Während dieser Zeit unternahm Helmut Freiherr von Oefele auch einen halbjährigen Auslandsaufenthalt in Paris, während dem er bei einem französischen Rechtsanwalt arbeitete. Diese Erfahrung gab ihm wertvolle Einblicke in die internationale Rechtswelt und öffnete ihm neue Perspektiven. Während dieser Zeit setzte er sich auch stark mit der politischen Ausprägung Europas auseinander und wurde ein immer stärkerer Anhänger des gemeinschaftlichen europäischen Gedankens.
Nach seiner Rückkehr nach München und einem guten Examen entschloss sich Helmut Freiherr von Oefele seine berufliche Laufbahn als Notar in Bayern einzuschlagen. Zunächst arbeitete er als Notarassessor in Bad Aibling, Traunstein und München. Danach trat er im niederbayerischen Hengersberg seine erste Notarstelle an. Hier war er 15 Jahre tätig. Ab 1988 setzte er in München die Notarstätigkeit bis zu seinem Ruhestand 2010 fort.
Berufliche Haltung von Helmut Freiherr von Oefele
Für Helmut Freiherr von Oefele ist Erfolg nicht das Streben nach Ruhm oder öffentlicher Anerkennung. Vielmehr versteht er Erfolg als die Fähigkeit, im privaten und beruflichen Leben verantwortungsbewusst und mit Engagement zu handeln. Besonders im beruflichen Kontext sieht er die Lösung komplexer juristischer Herausforderungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Menschen als Erfolg an. Langfristige und stabile Beziehungen und das ihm entgegengebrachte Vertrauen sind für Helmut Freiherr von Oefele dabei das höchste Gut. In seiner Tätigkeit als Notar hat Helmut Freiherr von Oefele gelernt, dass es nicht nur auf juristische Fachkenntnis ankommt, sondern auch auf Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Fähigkeit zur Lösungsfindung. „Was will der andere eigentlich?“, ist eine zentrale Frage, die er sich immer wieder stellt, um den Bedürfnissen seiner Klienten gerecht zu werden. Dazu gehört es, sowohl die menschliche als auch die wirtschaftliche Seite der Dinge zu erkennen und miteinander in Einklang zu bringen. Vertrauen und die Fähigkeit, das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, sind dabei für ihn ebenso entscheidend wie die juristische Expertise.
Der Stellenwert der Familie im Leben von Helmut Freiherr von Oefele
Die Familie hat für Helmut Freiherr von Oefele einen herausragenden Stellenwert. Als Vater von drei Kindern weiß er, wie wichtig es ist, ein stabiles familiäres Umfeld zu haben. In seiner Sichtweise ist die Familie das Fundament, auf dem alles Weitere aufbaut. Ohne dieses und ein festes Wertesystem sei es schwer, Herausforderungen zu meistern und Verantwortung zu übernehmen. Diese Balance gibt ihm Kraft, eine positive Grundhaltung und innere Unabhängigkeit.
Engagement und gesellschaftliche Verantwortung von Helmut Freiherr von Oefele
Neben seiner Tätigkeit als Notar engagierte sich Helmut Freiherr von Oefele auch in gesellschaftlichen und politischen Bereichen. So war er viele Jahre als Gemeinderat in Hengersberg tätig. Ebenso war er im Lions Club Deggendorf und München aktiv. Für ihn sind Freundschaften und Netzwerke von großer Bedeutung, insbesondere in einer globalisierten Welt. Die Förderung der Völkerverständigung und das Engagement für soziale Belange sind für Helmut Freiherr von Oefele zentrale Themen.
Im Lions Club setzte er sich dafür ein, dass die Werte des Clubs auch in einer sich schnell verändernden Welt weitergetragen werden, und betonte die Bedeutung eines offenen Dialogs und der zwischenmenschlichen Zusammenarbeit. Zudem beschäftigt er sich mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und der Förderung der Kunst. Besonders die Unterstützung von behinderten Kindern und deren soziale Integration lagen ihm am Herzen.
Buchveröffentlichungen und Kommentare Helmut Freiherr von Oefeles:
Helmut Freiherr von Oefele wirkte an zahlreichen Büchern sowie Kommentaren mit.
Mitherausgeberschon von juristischen Büchern | |
Grundbuchordnung: GBO | Bauer / von Oefele 1-3. Auflage Verlag Vahlen (nunmehr Bauer/Schaub) |
Autorenschaft | |
Handbuch des Erbbaurechts | von Oefele / Winkler 1-6. Auflage Verlag C.H.Beck (nunmehr ab 7. Auflage: Winkler/Schlögel) |
Kommentierung im Münchner Kommentar zum Abschnitt Erbbaurecht | |
Münchner Kommentar | von Oefele / Heinemann 1-6. Auflage ErbbauRG Verlag C.H.Beck |
Beiträge in juristischen Zeitschriften | |
MittBayNot 1988/2, 71 | Räfle, Erbbaurechtsverordnung (Besp.von Notar Helmut Frhr. von Oefele, Hengersberg) |
MittBayNot 1992/1, 29 | Zur Hauptsacheeigenschaft des Bauwerks gem. § 1 Abs.2 ErbbauVO (v. Oefele) |
MittBayNot 2000/5, 441 | Benutzungsregelung für Duplexparker (OLG Frankfurt/M.) mit Anmerkung von Oefele |
MittBayNot 2001/1, 78 | Vormerkungsfähigkeit der Erbbauzinserhöhung(OLG Zweibrücken) mit Anmerkung von Oefele |
MittBayNot 2004/3, 186 | Unbestimmter Rechtsbegriff als Heimfallvoraussetzung (LS) (BGH, Urteil vom 11.07.2003, V RZ 56/02) mit Anmerkung v. Oefele |
MittBayNot 2011/1, 55 | Verjährung des Erbbauzinsanspruchs (BGH, Urteil vom 9.10.2009, V ZR18/09) mit Anmerkung v. Oefele |
DNotZ 1995/1, 91 | Zinssicherung in der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts (Johannes W. Handschumacher, Verlag Peter Lang GmbH) (Besp. von Oefele) |
DNotZ 1995/5, 158 | Die Erbbaurechtslösung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (H. Freiherr von Oefele) |
DNotZ 1995/9, 643 | Änderung der Erbbaurechtsverordnung durch das Sachenrechtsänderungsgesetz (von Oefele) |
DNotZ 1997/2, 144, 147 | BayObLG, Zusammenfassung mehrerer Reallasten; Erhöhung von Erbbauzinsreallast durch echte Gleitklausel (Anm. von Oefele) |
DNotZ 2001/3, 216 | OLG Hamm, Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks im Wohnungseigentum (Anm. von Oefele) |
DNotZ 2011, 503 | Vorschläge zur Erbbaurechtsreform, insbesondere der Bundesnotarkammer |
NJW 2004/43, 3 | Das WEG auf den Weg bringen – Einführung des Zentralgrundbuchs (von Oefele/ Schneider) |
NWB 2007/27, 2305 | Neues Wohnungseigentumsgesetz (Helmut Frhr. von Oefele) |
B: Weitere Schriften / Beiträge | |
Eigenverlag, 1984 | Zur Familiengeschichte der Freiherrn von Oefele (Armin Freiherr von Oefele unter Mitarbeit von Nikolaus Merkt und Helmuth Freiherr von Oefele) |
Eigenverlag, 2014 | Zur Herkunft der Baiern / Ein Diskussionsbeitrag (Elisabeth Freifrau von Oefele + und Helmut Freiherr von Oefele) Mit einem Vorwort von Peter Claus Hartmann Klappentext: Die Frage zur Herkunft der Baiern ist ein spannendes und kontrovers diskutiertes Thema. Elisabeth Freifrau von Oefele, gestorben 1981, hat sich mit dieser Frage ein Leben lang beschäftigt. Eine Veröffentlichung zu Lebzeiten blieb ihr jedoch verwehrt. Aus ihren Aufzeichnungen hat ihr Sohn (Helmut Freiherr von Oefele) ein Gedächtnisprotokoll verfasst. Dieses ist als Diskussionsbeitrag niedergeschrieben und soll Anregungen zur laufenden Debatte geben. |