Windkraftfeindliche Abstandsregelungen und eine Reihe weiterer ungünstiger Faktoren haben den Ausbau der Windenergie in Deutschland in den letzten Jahren deutlich ausgebremst. Das soll sich nun grundlegend ändern: Mit der am 24. Juni vom Bundestag beschlossenen Klimaschutznovelle sollen auch die Grundbedingungen für einen zügigen Ausbau von Windkraftanlagen spürbar verbessert werden. 

Das Ziel der Novelle: Treibhausgasneutralität bis 2045, also fünf Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Dazu soll die Windkraft einen strategisch entscheidenden Anteil leisten. Auch die Zwischenziele sind durchaus ambitioniert. Soll soll die Einsparquote aller Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2030 gegenüber 1990 65 Prozent betragen.

Schwerpunkt der Novelle: Repowering

Besonders der Ersatz bestehender Windkraftanlagen soll durch die Gesetzesnovelle einfacher werden. Das betrifft insbesondere das Genehmigungsverfahren neuer Anlagen am alten Standort, das Repowering. Die neue Regelung gilt auch für Windparks mit einem Mindestabstand von 350 Metern zu Wohngebieten. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Die Belastungen durch die neue Anlagen dürfen die der alten nicht übersteigen.

Das Ziel der neuen Regelung ist die Effizienzsteigerung. So können moderne Anlagen am bisherigen Standort ohne Flächenausdehnung höhere Energieausbeuten erzielen als das vorher der Fall war.

Flächenmangel: ein deutsches Problem

Insbesondere der Unwille in vielen Gemeinden, neue Flächen für die Installation weiterer Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen, hemmt den zügigen Ausbau der nachhaltigen Energieerzeugungstechnologie. Zu groß ist vielfach die Furcht vor dem Unwillen der Bevölkerung gegenüber den großen Windrädern.

Die Gesetzesnovelle bringt zwar Erleichterungen mit sich, geht aber nach Ansicht von Lothar Schulze, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke, nicht weit genug. Insbesondere die weiterhin restriktiven Regelungen beim Artenschutz stellen nach Ansicht des Verbands ein vermeidbares Hindernis dar. Auch der anhaltende Mangel an Flächen steht dem Ziel der Bundesregierung im Weg: Zwei Prozent der deutschen Landfläche für Windparks bereitzustellen, lässt sich bei der vorherrschenden Ablehnungshaltung nicht realisieren.

Lothar Schulze weist auf die aktuell unbefriedigende Situation hin: Bisher seien erst 0,9 Prozent der Gesamtfläche für Windkraft ausgewiesen. Und auch sie stehen nicht in vollem Umfang zur Verfügung – für moderne Anlagen eignen sich gerade einmal 0,5 Prozent. „Somit fehlen weitere 1,5 Prozent der Bundesfläche, damit muss in der nächsten Legislaturperiode ein Riesenschritt gegangen werden“, mahnt Schulze in einem Interview mit tagesschau.de.

Doch der Verbandsvorsitzende findet auch lobende Worte für die Gesetzesnovelle. Vor allem die Anhebung der Ausschreibungsmenge auf vier Gigawatt für das kommende Jahr sei ein Schritt in die richtige Richtung. Per Saldo bedeute das allerdings nur einen geringen Ausgleich gegenüber den Verschlechterungen, die seit 2017 über die Windkraftindustrie hereingebrochen seien. „Wir hätten uns deshalb eine Perspektive über das Jahr 2022 hinaus gewünscht“, bemängelt Lothar Schulze.

Novelle erzeugt aufsteigende Tendenz

Allgemein gesehen zeigt sich die Windkraftbranche mit der Gesetzesnovelle zufrieden. Besonders der Wegfall fehlerhafter Bestimmungen und Einschränkungen wirke sich auf das Wachstum bei der Windkraft positiv aus. Dennoch gibt es genügend Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen – vor allem für die kommende Bundesregierung.

So müsse es zu weiteren Lockerungen kommen – nicht nur beim Artenschutz. Die angestrebten Klimaziele ließen sich erst ab einer Leistung von 5.000 Megawatt pro Jahr erreichen. Das werde sich bei der bestehenden Genehmigungslage nicht erreichen lassen, so der Verbandschef.

Vor allem zwei Hindernisse sieht der Wirtschaftsverband Windkraftwerke für den zügigen Ausbau: den zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung und die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren in den einzelnen Bundesländern. Hier ist umfangreiche Aufklärungsarbeit und ein einheitliches Genehmigungsgesetz unabdingbar, um der Windkraft in den kommenden Jahrzehnten auf die Sprünge zu helfen.

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