Ein weiteres Element der Mifid II-Richtlinien der Europäischen Union stärkt seit Anfang August den Status nachhaltiger Investments und unterstützt so den weiteren Siegeszug grüner Anlageformen. Die neue Richtlinie nimmt Anlageberater in die Pflicht und hilft so mit, die EU-Taxonomie auf noch stabilere Beine zu stellen.

Die neue Bestimmung besagt, dass Anlageberater seit dem 2. August 2022 verpflichtet sind, bei Beratungsgesprächen ihre potentiellen Kunden ausdrücklich zu befragen, ob sie bei ihrer Anlagestrategie nachhaltige Investments berücksichtigen wollen.

Berater mit neuer Verantwortung

Die neu eingeführte Mifid II-Regel kommt im richtigen Augenblick: Bereits jetzt stammen rund 80 Prozent aller grünen Investments aus Europa, so das Ergebnis einer Untersuchung des Analysten Morningstar. Damit etabliert sich der alte Kontinent als Brennpunkt für klima-, umwelt- und sozialverträgliche Anlageprodukte. Um diesen Trend weiter zu stützen und Verwerfungseffekte in der Zukunft zu unterbinden, sollen Anlageberater ihr Scherflein dazu beitragen, das Thema Nachhaltigkeit im Bewusstsein der Anlegerschaft stabil zu verankern.

Besonders Deutschland ist hier auf einem guten Weg. Im vergangenen Jahr ist das Investitionsvolumen privater Anleger laut Erhebungen des Fachverbands Forum nachhaltige Geldanlagen auf das Dreifache angewachsen und betrug mehr als 130 Milliarden Euro. Doch gerade, weil es noch immer keine präzisen Mindeststandards für ESG-Produkte gibt, gewinnt die Rolle des Anlageberaters zunehmend an Bedeutung.

Breite Informationsbasis weiterhin wichtig

Auch angesichts der erhöhten Informationspflicht der Anlageberater lohnt sich für den Investor ein zusätzlicher genauer Blick auf den Emittenten und die enthaltenen Unternehmen. Gerade, weil die Frage noch nicht endgültig geklärt ist, was nachhaltig ist und was nicht, ist jeder Investor aufgerufen, Produkte anhand seiner eigenen Vorstellungen zu evaluieren.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Frage der Atomkraft. Bekanntlich hat die EU Kernkraftwerke übergangsweise als nachhaltige Energiequelle eingestuft, bis die erneuerbaren Energien die Vollversorgung übernehmen können. Doch diese Sichtweise ist nicht unumstritten.

Für viele Anleger bedeutet Kernkraft ein No-go bei nachhaltigen Investments. Daher lässt sich nur durch einen detaillierten Blick auf das Produktportfolio eines ESG-Produkts endgültig klären, ob es den eigenen Ansichten, Überzeugungen und Erwartungen entspricht.

Ähnliches trifft auch auf Erdgas zu. Nicht wenige ESG-Produkte beinhalten Gaskraftwerke als klimafreundliche Energiequelle. Ob der Einsatz eines fossilen Trägers tatsächlich klima- und umweltfreundlich ist, kann der Anleger nur für sich selbst entscheiden.

Impact Fonds – also Anlageprodukte, die nicht nur als grünes Siegel fungieren, sondern aktiv auf die Umweltpolitik von Staaten einwirken wollen – enthalten weder das eine noch das andere. Sie setzen konsequent auf erneuerbare Energien und Unternehmen mit einer sozial hochwertigen Compliance. Doch auch hier lohnt ein genauer Blick auf den Inhalt, um sich zu versichern, dass der Inhalt der Verpackung entspricht.

Eigeninitiative mit massiven Auswirkungen

Die Besonderheit bei nachhaltigen Anlagen ist: Der Investor ist nicht reiner Kunde – er ist aktiver Protagonist auf dem Weg in eine klimaneutrale und nachhaltige Zukunft. Durch die individuelle Anlageentscheidung kann eine Einzelperson die Richtung staatlicher und internationaler Klimapolitik maßgeblich mitbestimmen. Insbesondere der genaue Blick auf die Zusammensetzung der ESG-Produkte hilft mit, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Noch immer – wenn auch immer seltener – gibt es angeblich nachhaltige Bonds, die Ölfirmen oder Fertigungsbetriebe mit unfairen Produktionsbedingungen enthalten. Die Aufmerksamkeit des einzelnen Anlegers hilft mit, das Segment der nachhaltigen Investments sauber zu halten und damit ein Optimum an Wirkung zu entfalten.

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