Nicht jeder Unfall im Straßenverkehr hat schwerwiegende Folgen. Oft ergeben sich Bagatellschäden, die zwar ärgerlich, aber keine Katastrophe sind. Wenn aber Personen ernsthaft zu Schaden kommen, wird die Angelegenheit nicht nur tragisch, sondern auch juristisch schnell kompliziert: Wer ist (Haupt-)Verursacher? Gab es eklatante Verkehrsverstöße? Wie groß ist der körperliche Schaden und wie viel Entschädigung kann dafür gefordert werden? Diese und viele weitere Fragen gilt es zu klären.

Wenn also in Folge eines Unfalls Personenschäden entstehen, also Verletzungen oder gar Todesfälle, wird die Angelegenheit dramatisch und langwierig. Oft ist Betroffenen dabei nicht bewusst, welche Ansprüche sie geltend machen können. Haftpflichtversicherungen neigen dazu, die Angelegenheit mit einem Vergleich abschließen zu wollen. Dabei wird aber häufig nicht bedacht, dass mit diesem Angebot des Versicherers auch Folgeschäden berücksichtigt sind, die teilweise sehr hoch ausfallen können. Denn zu einer häufig kostspieligen medizinischen Behandlung kommen eine ganze Reihe weiterer Faktoren hinzu, die durch das reine Schmerzensgeld häufig nicht abgedeckt werden. Neben möglicherweise dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen kommt es schnell zu Verdienstausfall. Auch fällt zusätzlicher Mehrbedarf an, von Kosten für gestiegene Unterhaltskosten und Krankenbesuche bis zu einer verteuerten Haushaltsführung wird das Leben für Geschädigte teuer. Aus den genannten Gründen sollten Betroffene nicht sofort auf einen Abfindungsvergleich des Versicherers eingehen, sondern sich vorher eine professionelle Einschätzung einholen.

Sollte es sich um einen Unfall mit Todesfolge handeln, können Erben Ansprüche gelten machen: Schmerzensgeld aus ererbtem Recht, Beerdigungskosten oder Unterhaltsschaden sind Beispiele für Ansprüche, die Hinterbliebenen möglich sind. Neben Verkehrs- und Arbeitsunfällen deckt der juristische Bereich von Personenschäden eine ganze Reihe unterschiedlicher Fälle ab. So zählen Unfälle mit Tieren dazu wie auch Schnee-, Brand- und Wegeunfälle. Vor allem, wenn es sich um schwere Personenschäden handelt, kommt es zu Problemen mit den Versicherern bei der Schadensregulierung. Um hier Klarheit zu haben, sollten Betroffene schon bei der Anspruchsstellung einen Fachanwalt kontaktieren, um unzureichende Entschädigungen zu vermeiden.