Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz, kurz AMG, finden nicht nur, wie man vielleicht vorschnell meinen könnte, in Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern statt, also an Orten, an denen üblicherweise viele Medikamente vorhanden sind, oder im privaten Bereich, etwa in Form des illegalen Verkaufs von Medikamenten beziehungsweise Drogen. Auch Zollämter, besonders jene an den großen deutschen Flughäfen wie Frankfurt, München, Berlin und Düsseldorf, werden besonders häufig mit illegalen Aktivitäten in Bezug auf Medikamente und sonstige Arzneimittel konfrontiert.

Vorbei am Zoll, vorbei am Arzneimittelgesetz

Bei Flugreisen dürfen üblicherweise nur haushaltsübliche Mengen an Medikamenten für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Wenig überraschend wird aber gegen genau diese Regelung sehr häufig verstoßen – oftmals aus Unwissenheit (welche allerdings nicht vor Strafe schützt) beziehungsweise Unaufmerksamkeit, meistens aus Kalkül und der Hoffnung, unbemerkt am Zoll und sonstigen Kontrollen vorbeizukommen.

Genau dies hatte etwa Ende Februar 2022 ein Mann am Stuttgarter Flughafen vergeblich versucht. Der Mann, welcher aus der Türkei angereist war, wurde am Ausgang für Reisende mit ausschließlich anmeldefreien Waren von den Zollbeamtinnen und -beamten zur Kontrolle gebeten. In seinem Koffer fand man anschließend neben meldepflichtigem Goldschmuck im Wert von etwa 2600€ auch diverse Facelifting-Cremes sowie zahlreiche Botoxspritzen.

Nach eigenen Angaben arbeitete er als Arzt und plante, mit den Spritzen Schönheitsoperationen an deutschen Patientinnen und Patienten vorzunehmen. Mit der nicht angemeldeten Einfuhr und der eingeflogenen Menge jenseits des realistischen Eigenbedarfs machte sich der Mann allerdings strafbar.

Große Mengen Botox und zahlreiche weitere verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden auch Anfang April 2022 vom Zoll der Hansestadt Hamburg sichergestellt, welcher im Anschluss unter anderem wegen mehrfacher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelte. Mehrere Tatverdächtige sollen das Botox und die Medikamente aus dem europäischen Ausland nach Deutschland importiert haben, um die Ware im Anschluss in die USA und andere Länder zu verkaufen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg führte das Zollfahndungsamt der Stadt gegen sieben Personen zwischen 24 und 55 Jahren Ermittlungen durch.

Ein Sprecher des Zollfahndungsamtes Hamburg kommentierte: „Der Zoll achtet sehr genau darauf, dass die Vorschriften des Arzneimittelrechts bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr eingehalten werden. Es sollen nur sichere Arzneimittel auf den Markt gelangen. Immer wieder ermittelt die Zollfahndung, weil der Verdacht besteht, dass diese Vorschriften umgangen werden.“

 

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