Einer der Haupt-Hindernisgründe für Verzögerungen beim Ausbau der E-Mobilität ist das derzeit noch zu dünne Netz an Ladestationen. Doch hier kommt zunehmend Bewegung in die Abläufe. Die deutsche Politik hat offenbar erkannt, dass der Flaschenhals beim E-Verkehr beseitigt werden muss, wenn sich das nicht-fossile Verkehrswesen auf breiter Front durchsetzen soll. 

Die Wachstumsraten sind beeindruckend: Alleine im Jahr 2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei den Neuzulassungen von E-Autos einen Zuwachs von 200 Prozent verzeichnet. Dementsprechend gehen auch die Commitments der Fahrzeughersteller konsequent in Richtung Elektroantrieb.

Trend zum E-Verkehr nicht mehr umkehrbar

So hat Audi verlautbart, dass das Unternehmen bereits ab 2026 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr produzieren wird. Mercedes hat seine bereits veröffentlichte Elektro-Strategie aktualisiert: Der Erfinder des Automobils wird zahlreiche Modelle seiner Elektro-Palette ein Jahr früher als vorgesehen auf den Markt bringen.

Doch je engagierter und konsequenter die Autohersteller die Elektro-Wende betreiben, desto dringlicher wird die Forderung nach genügend Ladekapazität, und das sowohl bei der abgegebenen Leistung als auch bei der Zahl der zur Verfügung stehenden Ladepunkte.

Öffentliches Angebot ist von strategischer Bedeutung

Zwar können privat betriebene Ladestationen einen wichtigen Beitrag zur gesamten Ladeinfrastruktur leisten, doch dem sind systemimmanente Grenzen gesetzt. Die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für E-Autos im Umfeld der eigenen Wohnung hängt von der individuellen Wohnsituation ab.

Ideale Voraussetzungen haben Menschen, die im eigenen Haus wohnen. Hier lässt sich der Ladepunkt und die Unterbringung des Fahrzeugs funktional verbinden. Doch die Mehrzahl der deutschen Bevölkerung wohnt in Wohnanlagen – und hier ist die Situation schon erheblich komplizierter.

Im Wohnumfeld auf der Straße installierte Ladesäulen werden wohl auch in Zukunft eher die Ausnahme bilden. Die Nutzungsfrequenz, die sich hauptsächlich aus der Anliegerschaft speist, dürfte für Ladestellenbetreiber nicht wirtschaftlich genug sein.

Ähnlich sieht es mit Ladepunkten an den Stellplätzen in Tiefgaragen aus. Besonders bei Bestandsimmobilien würde der Einbau einen enormen Kostenaufwand verursachen. Vorerst schrecken sowohl Wohnungsbaufirmen als auch Eigentümergemeinschaften vor derartigen Investitionen zurück.

An einem zügigen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur führt also kein Weg vorbei. Der Weg dahin ist allerdings noch weit. Die derzeit verfügbaren 50.000 Ladesäulen lassen große blinde Flecken auf der Lade-Landkarte zurück.

Problem Nummer eins: ungleiche Verteilung

Während in Großstädten und anderen Ballungszentren bereits eine zumindest minimale Versorgungsdichte bereit steht, sieht die Situation auf dem Land erheblich schlechter aus. Hier sind Anfahrtswege von bis zu 30 Kilometern bis zur nächsten Ladesäule keine Seltenheit.

Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung in absehbarer Zeit grundsätzlich ändern. Eine Reihe neuer Gesetze soll den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur verbindlich regeln. Alleine bis 2025 stehen insgesamt sechs Milliarden Euro bereit, um 1.000 neue Ladestationen mit jeweils mehreren Ladepunkten zu installieren.

Dabei steht die Schnellladetechnik an vorderster Front. Nicht nur die neuen Ladestationen sollen damit ausgestattet werden. Auch für die bereits existierenden Ladesäulen gibt es den Plan, sie auf Schnellladetechnik aufzurüsten.

Der Weg dahin steht bereits fest: Schon bis Ende 2022 soll ein Viertel aller existierenden Ladepunkte 150 kW Ladeleistung aufweisen. Bis Ende 2026 sollen mindestens drei Viertel aller Säulen umgerüstet sein.

Vereinfachung der Bezahlvorgänge

Der Vielfalt unterschiedlicher Zahlungssysteme und proprietärer Lösungen hat die Bundesregierung mit einer Gesetzesinitiative dem Kampf angesagt, die allerdings noch den Bundesrat passieren muss. Demnach müssen Ladesäulenbetreiber in Zukunft mindestens eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mit Kreditkarte oder Debitkarte anbieten.

Bereits den Bundesrat passiert hat ein Gesetz, wonach Mieter das grundsätzliche Recht haben, an ihrem Stellplatz eine Wallbox zum Laden des eigenen Fahrzeugs zu installieren. Auch für Neubauten gibt es eine Regelung: Sie müssen künftig in der Tiefgarage mit Kabelrohren ausgerüstet werden, die den nachträglichen Einbau von Wallboxen oder Ladestationen erleichtern. Bei gewerblichen oder öffentlichen Neubauten muss in Zukunft mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein.

 

Erfahren Sie mehr darüber, wie GrienGo den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreibt.