Ein Firmenwagen kann ein attraktiver Bonus für Arbeitnehmer sein. Doch wer hat Anspruch auf einen Dienstwagen und was müssen Unternehmen bei der Bereitstellung beachten?
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Firmenwagen. Die Entscheidung, ob ein Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug erhält, liegt allein beim Unternehmen. Oftmals bekommen Mitarbeiter mit viel Reisetätigkeit oder Führungskräfte einen Dienstwagen. Auch kann ein Firmenwagen Teil eines Gehaltspakets sein, das aus verschiedenen Leistungen besteht.
Firmenwagen bringt Verpflichtungen für Arbeitnehmer mit sich
Für Arbeitnehmer bringt ein Firmenwagen sowohl Vorteile als auch Verpflichtungen mit sich. Einerseits kann der Dienstwagen auch privat genutzt werden und bietet somit eine bequeme Möglichkeit, sich ohne eigene Kosten fortzubewegen. Andererseits muss der Wagen regelmäßig gewartet werden und es fallen Kosten für Versicherung, Steuern und Kraftstoff an. Bei privater Nutzung des Dienstwagens muss zudem ein geldwerter Vorteil versteuert werden.
Unternehmen müssen sich vorher gut informieren
Für Unternehmen gibt es bei der Bereitstellung eines Firmenwagens ebenfalls einiges zu beachten. So müssen die Fahrzeuge in der Regel als Betriebsvermögen verbucht werden, was unter Umständen steuerliche Auswirkungen haben kann. Auch müssen die Nutzungsbedingungen klar geregelt sein, um Missbrauch zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haftung bei Unfällen. Hier muss geklärt werden, wer haftet, falls ein Unfall passiert. Dies hängt auch davon ab, ob der Unfall während der Dienstzeit oder in der Freizeit des Arbeitnehmers passiert ist.
Um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Regeln aufstellen und diese vertraglich fixieren. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Firmenwagens, die Wartung und Reparatur sowie die Haftungsfrage.
Firmenwagen sind für viele Arbeitnehmer wichtige Benefits
Ein Firmenwagen kann ein attraktives Benefit für Arbeitnehmer sein, ist aber auch mit Verpflichtungen verbunden. Unternehmen sollten sich gut überlegen, welchen Mitarbeitern sie einen Dienstwagen zur Verfügung stellen und wie sie die Nutzungsbedingungen regeln. Eine klare Kommunikation und vertragliche Absicherung sind hierbei unerlässlich. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass ein Firmenwagen auch Verpflichtungen und Kosten mit sich bringt. Bei privater Nutzung muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden und es fallen Kosten für Wartung, Reparatur und Kraftstoff an.
Jahrgang 1981 aus Straßbourg, ist als freier Journalist für verschiedene Online-Medien in ganz Europa unterwegs – Schwerpunkte sind die Bereiche Finanzen, Immobilien und Politik. Seine fachliche Expertise sammelte er als Berater für Global Player sowie Mittelständler. Fournier studierte Wirtschaft und Deutsch in Paris und Dresden. Zur Zeit lebt er im Saarland und verstärkt seit Anfang 2019 das Euro Leaders-Team.